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7. Handlungen und Werke – gegen Einwände von Max Weber

Alle Theoretiker der traditionellen Arbeiterbewegung haben den Erfolg oder die „Werke“ ihrer Aktionen in dem Blick und konstruieren, falls sie überhaupt auf moralische Fragen eingehen, ihre ethischen Bestimmungen auf den Erfolg hin, meist in utilitaristischer Manier. Andererseits werden Denker, die auf der Moralität der Handlungen beharren als Gesinnungsethiker kritisiert oder als Gutmenschen verspottet. Die ideologische Unterscheidung von Max Weber zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik (vgl. Weber: Beruf, S. 174 ff.) hat auch in die Arbeiterbewegung hinein gewirkt. Der Haupteinwand gegen das Bestehen auf der Moralität der Handlungen ist der, dass eine gute Gesinnung zwar ein ruhiges Gewissen macht, aber nichts in der Wirklichkeit verändert, weil zum Erfolg in der antagonistischen Gesellschaft das Brechen der idealen Moral zwangsweise gehört. Dieser Einwand ist ernst zu nehmen und muss an der Konzeption von Moralität bei Abaelard überprüft werden.

Moralisch verantwortlich ist der einzelne Mensch allein für die Handlungen, die er aus Freiheit macht und denen er also innerlich zugestimmt hat. „Es gibt ja vieles, wodurch wir am Handeln gehindert werden, doch immer haben wir den Willen oder die Einwilligung in unserer Entscheidungsgewalt.“ (Abaelard: Ethica, S. 33) Wollte man die äußeren Handlungen in Bezug auf moralische Schuld beurteilen, dann führte das zu Widersprüchen. Einen Menschen zu töten, mit einer fremden Ehefrau Sex zu haben oder zu lügen ist nach Abaelard verboten. Aber solche Handlungen sind erst dann moralische Schuld, wenn sie freiwillig mit innerer Zustimmung zu solchen Verfehlungen begangen werden. Durch Zufall bei einem Unfall, der nicht in meiner Macht steht, wird ein Menschen getötet, eine Frau, die mich verführt, ohne dass ich weiß, sie ist verheiratet, oder ein Irrtum, von dem ich denke, er wäre die Wahrheit, erfüllen objektiv den Tatbestand der im Dekalog festgelegten Verbote. Subjektiv bin ich aber nicht schuldig. Dies kann also „ohne einen moralischen Fehler geschehen“ (ebda.).

Auch durch eine Handlung, die der Entscheidung folgt, wird die moralische Schuld weder größer noch kleiner, selbst wenn die Handlung gravierende Folgen hätte (Diese werden vom Recht geahndet, sie sind nicht Maß der moralischen Schuld, vgl. „Legalität und Moralität“.) „Eine beliebige Ausführung der Taten beeinflusst also die Größe der moralischen Verfehlung überhaupt nicht, und nichts befleckt die Seele, außer das, was ihr selbst gehört, gemeint ist die Einwilligung, von der wir behauptet haben, in ihr allein besteht die moralische Verfehlung, nicht im Willen, der ihr vorausgeht, oder in der Ausführung der Tat, die ihr nachfolgt.“ (A.a.O., S. 29f.) Eine objektive Verfehlung ist erst dann eine unmoralische Handlung, wenn ich ihr im Bewusstsein der Verfehlung zugestimmt habe. Entscheidend für die Sünde selbst als Verachtung der göttlichen Gebote und damit Gottes (als entfremdete Gestalt der praktischen Vernunft) ist meine innere Disposition zur Handlung. „Somit darf man nicht den einen Gesetzesbrecher nennen, der etwas tut, was verboten ist, sondern wer seine Zustimmung dem gibt, was als verboten bekannt ist. So darf auch das Verbot nicht auf die Tat, sondern es muß auf die Zustimmung bezogen werden; also ist, wenn gesagt wird: ‚Mach das oder jenes nicht!’, folgendes gemeint: ‚Willige nicht ein, diese oder jenes zu tun!’, so als würde behauptet werden: ‚Nimm dir dies nicht bewusst vor!’“ (A.a.O., S. 35)

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Andererseits sieht man den guten Werken nicht an, ob sie aus guter oder schlechter Absicht bewerkstelligt wurden. (7) „Es ist doch bekannt, daß Werke, die man tun oder am wenigsten tun soll, ebenso von guten wie von bösen Menschen ausgeführt werden; allein die Intention unterscheidet sie voneinander.“ (A.a.O., S. 35) „Es ist nämlich nicht das zu beurteilen, was geschieht, sondern mit welcher Gesinnung etwas geschieht, und nicht im Werk, sondern in der Intention des Handelnden bestehen Verdienst oder Lob.“ (A.a.O., S. 37) Wäre dem nicht so, würde man Menschen nach ihren Werken moralisch beurteilen, dann wären Reiche moralisch, der Bettler, Kranke und Hilfsbedürftige, obwohl sie nichts für ihren Zustand können, unmoralisch. „Doch zu glauben, Wohlstand vermöge irgend etwas zum wahren Glück oder zur Würde der Person beizusteuern oder die Verdienste der Armen irgendwie zu schmälern, das ist gewaltige Dummheit. Denn wenn der Besitz von Reichtum die Seele nicht moralisch besser machen kann, so kann er sie weder vor Gott wohlgefälliger machen noch kann er für die Glückseligkeit irgendeinen Verdienst erwerben.“ (A.a.O., S. 63) Ebenfalls kann die „Güte des Körpers nicht zur Würde und Wert der Person“ beitragen (a.a.O., S. 65).

Selbstverständlich haben gute oder schlechte Werke eine Bedeutung für die Gesellschaft. „Natürlich leugnen wir nicht, daß in diesem Leben den guten und bösen Werken eine Vergütung zuteil wird, damit wir durch die gegenwärtige Vergeltung in Form einer Belohnung oder einer Strafe stärker zum Guten ermuntert oder vom Bösen abgehalten werden und damit die einen die Beispiele der anderen übernehmen und das tun, was man tun soll, oder sich davor in acht nehmen, was man nicht tun soll.“ (A.a.O., S. 63) Die Werke beziehen sich aber auf das technisch-praktische und pragmatisch-praktische Handeln, nicht auf das moralisch-praktische, um mit Kantischen Begriffen zu argumentieren. Sofern es um Rechtsverstöße geht, ist dafür die Justiz zuständig, die sich aber nur auf äußere Handlungen bezieht.

Dennoch stellt sich selbstverständlich das Problem, die gute Gesinnung als Vorwand zu benutzen, um nicht tätig zu werden. Abaelard kennt die Möglichkeit, eine gute Intention nur vorzutäuschen, um nicht handeln zu müssen, wo handeln angebracht ist. Hier aber ist genau zu unterscheiden: Eine sprachliche Äußerung anderen Menschen gegenüber ist bereits nicht mehr innerlich und gehört selbst zum pragmatischen Handeln. Was das Individuum innerlich denkt, ist nicht erkennbar, auch nicht unbedingt an seinen Selbstbekenntnissen. Die innere Zustimmung etwa zu einer Verweigerung von moralisch notwendigen Taten, obwohl man sie ausführen könnte – etwa das Verweigern von erster Hilfe bei einem Unfall -, ist für Abaelard selbstverständlich unmoralisch. Er sagt: „versäume nicht zu tun, was du kannst, egal, durch welchen Umstand du auch verhindert wirst“. (A.a.O., S. 35) Sich also auf die gute Gesinnung zu berufen, um nichts zu tun, heißt nach Abaelard, die Zustimmung zu guten Handlungen zu verweigern, ist also selbst unmoralisch!

Ein Vortäuschen von guten Gesinnungen, aus denen dann aber keine Taten folgen sollen, ist auch ein Persönlichkeitsdefekt. Da es bei der Moral um die innere Disposition des Individuums geht, müsste sich das Individuum vor sich selbst belügen, d.h. sein Gewissen, das die objektiven Gebote enthält, geriete in Widerspruch zu seiner vorgetäuschten Intention, was nach Abaelard eine Schädigung der eigenen Seele wäre. „Also darf man die Intention nicht deshalb gut nennen, weil sie gut scheint, sondern weil sie darüber hinaus so ist, wie sie eingeschätzt wird; das ist dann der Fall, wenn jemand überzeugt ist, die von ihm beabsichtigte Handlung gefalle Gott so, daß er sich obendrein in seiner Einschätzung nicht täuscht.“ (A.a.O., S. 69) (8) Täuscht jemand gegenüber anderen eine gute Absicht vor, obwohl sie objektiv nicht gut ist, was er weiß, dann wäre dies eine Lüge und der Täuschenden geriete ebenfalls durch diese Heuchelei in Widerspruch mit sich selbst.

Etwas anderes ist die Selbsttäuschung aus Unkenntnis. Schon der Titel von Abaelards Ethica: Scito te ipsum (Erkenne dich selbst), fordert die Selbsterkenntnis, d.h. in Bezug auf die Morallehre das Wissen, was gut und schlecht ist sowie die Begründung, warum etwas als gut oder schlecht bestimmt werden kann. Diese auf Sokrates zurückgehende Forderung, nicht nur Wissen um das Gute zu haben, sondern auch ein Begründungs-, also Selbstbewusstsein, ergibt sich aus den kontroversen Auffassungen in einer Gesellschaft über das, was gut ist. Bei Sokrates waren es die Sophisten, gegen die er argumentieren musste, bei Abaelard sind es die katholischen Dogmatiker und Mystiker, die seiner Auffassung entgegenstehen. Abaelards ganze Moralphilosophie will ein Selbstbewusstsein über die Moral entwickeln, die dann das wahre Selbst der Individuen darstellt. Wenn jemand aus Unwissendheit meint gut zu handeln, aber objektiv nach den natürlichen Moralgesetz und dem Dekalog schlecht handelt, dann kommt es nach Abaelard darauf an, was die Gründe der Unwissenheit sind. Heiden und Völker, die noch nie etwas vom Christentum gehört haben, können sich auch nicht moralisch schuldig machen, wenn sie nicht gegen ihr (beschränktes) Gewissen verstoßen (vgl. S. 70 f.). Eine solche Unwissenheit spricht von der moralischen Schuld frei. „Gewiß, Gott nicht kennen oder ihm nicht glauben oder selbst Werke, die nicht in der richtigen Art ausgeführt werden, kann vielen ohne Schuld zukommen.“ (A.a.O., S. 81) „So wird weder das, was jene Leute aus Unwissenheit taten, noch die Unwissenheit selbst eine moralische Verfehlung im eigentlichen Sinn genannt, nämlich eine Missachtung Gottes, auch nicht der Unglaube“ (a.a.O., S. 79).

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Wer aber die reale Möglichkeit hat, die rechte Moral zu kennen, sich aber kein Moralbewusstsein aneignet, macht sich, wenn er unmoralisch handelt, schuldig. „Eine genaue Kenntnis über das Böse kann dem gerechten Menschen freilich nicht fehlen, und einer vermag sich vor dem Laster, wenn es nicht erkannt wird, nicht schützen.“ (A.a.O., S. 97) Nur die Absicht ist gut, die objektiv begründet oder doch am Moralgesetz überprüft gut ist, sodass es die Pflicht der Individuen ist, sich dieses objektive moralische Selbstbewusstsein anzueignen. „Einige vermuten, eine Intention sei gut oder richtig, sooft einer glaubt, er handle gut, und das, was er tut, gefalle Gott (…) Doch weil sie sich ich ihrem persönlichen Eifer und Bemühen täuschen, ist ihre Intention verfehlt, und das Auge ihres Herzens ist nicht einfach, daß es klar sehen, d.h., daß es sich vor Irrtum vorsehen könnte.“ (A.a.O., S. 67 f.) Dementsprechend werden auch die Werke moralisch als gut oder schlecht bewertet, je nachdem die Intention gut oder schlecht war. An sich aber sind die Werke moralisch indifferent.

Nun könnte jemand dennoch eine gute Gesinnung haben, die zu guten Intentionen führt, die aber dann nicht verwirklicht werden, obwohl sie es hätten können. Ist die gute Intention, die verwirklicht wird, verdienstvoller als die, bei der es bei der bloßen Absicht bleibt? Diese Frage zielt auf den Eingangs erhobenen Vorwurf Max Webers gegen die „Gesinnungsethik“, mit der er die kantische und indirekt auch die von Abaelard meint. Eine Absicht, die verwirklicht werden kann, aber nicht aus inneren Gründen verwirklicht wird, ist keine Absicht, sie zu äußern, wäre bloße Heuchelei, was – wie oben schon gezeigt – zu einem Selbstwiderspruch im Individuum führt. Eine Intention, die nicht verwirklicht werden kann, weil äußere Hindernisse sie  verhindern, kann nicht dem intendierten Subjekt als Schuld angerechnet werden, wenn die Hindernisse zu beseitigen, nicht in seiner Macht liegt. Wenn das Individuum aber gezwungen wird, objektiv schlecht zu handeln, dann macht es sich nur dann schuldig, wenn es innerlich diesen Handlungen zustimmt.  „(…) niemand entgeht, daß Handlungen, die nicht geschehen sollen, oft ohne eine moralische Verfehlung geschehen, nämlich dann, wenn sie unter Gewalteinfluß oder aus Unkenntnis ausgeführt werden“ (a.a.O., S. 31). Das ist aber bei dem, was Max Weber Realpolitik nennt, nicht der Fall. Realpolitik geschieht nicht aus Unkenntnis, sondern sie rechtfertigt ihre amoralischen und verwerflichen Handlungen, in Abaelards Terminologie: Sie stimmt der Sünde innerlich zu und verachtet dadurch Gott (bzw. die praktische Vernunft der Menschheit). Walter Benjamin hat am Beispiel der Todesstrafe gegen Massenmörder erläutert, wie erzwungene Handlungen, die gegen das (kantische) Moralgesetz verstoßen, ohne innere Zustimmung durchgeführt werden. Verurteilt man einen Massenmörder zum Tode und richtet ihn hin, dann lassen sich dafür pragmatische Gründe angeben, niemals aber könne man die Todesstrafe sittlich legitimieren.

Dass nach Weber der Gesinnungsethiker die „Folgen“ seines Handelns nicht beachtet, trifft weder auf Abaelard noch auf Kant zu. So lässt Abaelard zustimmend den Apostel sagen: „Der wird nicht gekrönt werden, der nicht rechtmäßig gekämpft hat. Unter dem Ausdruck ‚er hat gekämpft’ verstehe ich weniger, den Menschen als den schlechten Sitten Widerstand leisten, damit uns diese eben nicht zu einer verkehrten Zustimmung verführen.“ (A.a.O., S. 5) So weiß auch Abaelard (wie Webers „Realpolitiker“), dass aus gut gemeinten Handlungen schlechte und aus schlechten Handlungen gute folgen können. „Es ist ein allgemeines und überzeugendes Sprichwort, daß es kaum ein Gut gebe, das nicht schade, und kaum ein Übel, das nicht nütze.“ (Gespräch, S. 271) Woraus folgt, dass man auch die Folgen seiner Handlungen bedenken muss. Wenn man aber nach moralischer Schuld fragt, das Hauptthema seiner Ethik, dann kommt es nicht auf die Folgen der Handlungen an – soweit diese nicht offensichtlich waren. Die Folgen zu beachten ist für Abaelard (und für Kant) selbstverständlich, allerdings fallen diese unter das Recht und die Strafjustiz. Die Differenz zwischen Moralität und Legalität, welche die Autonomie des Individuums stärkt, aufgemacht zu haben, ist gerade seine großartige Leistung.

Max Weber zieht diese Differenz ein, wenn er aus der „Irrationalität der Welt“ (Beruf, S. 187; gemeint ist wohl die der kapitalistischen Gesellschaft) auf die Rechtfertigung der „Gewaltsamkeit“ der Mittel schließt, die er „heiligt“, ohne moralische Skrupel zu haben. Dieses Fehlen von moralischen Skrupeln ist geradezu ein Wesensmerkmal des Realpolitikers. Dass er dann zu solcher Art Realpolitiker die „revolutionären Sozialisten (Zimmerwalder Richtung)“, also unter anderem Lenin zählt, ist nicht ganz falsch. Es gibt eine legale Gewaltsamkeit (Exekutive usw.), vielleicht auch eine politisch „legitime Gewaltsamkeit“ z.B. in der Revolution, niemals aber eine moralisch legitime. Diese Differenz wird in Webers Konzeption von Realpolitik und auch bei Lenin und Trotzki unterschlagen; sie fallen damit in einen Stand des Denkens zurück, wie er vor Abaelard galt. Gewaltsamkeit ist bei Weber eine anthropologische Konstante, nicht etwas, das sich im Fortgang der Geschichte überwinden ließe – im Gegensatz zu Abaelard (illusionäre Utopie des Friedens im Jenseits) und Kant (zumindest als Hoffnung auf ewigen Frieden – realistisch nach dem Abschaffung des Kapitalismus).

Dagegen ist der „Gesinnungsethiker“ bei Weber bloß ein idealtypischer Popanz, um Realpolitik, also amoralische Politik, moralisch zu rechtfertigen. Für Weber misst sich Realpolitik am Erfolg für beliebige Zwecke, bei Abaelard stellt moralisches Handeln eine Vervollkommnung der Person dar, letztlich wie bei Kant ein Zustand der Welt, in der Moralität statt Gewalt herrscht.

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Letzte Aktualisierung:  08.09.2009